Karl Leisner-Stiftung

 

Warum eine Karl Leisner-Stiftung?

Seit 1975 engagiert sich der Internationale Karl-Leisner-Kreis e.V. Kleve (IKLK) als gemeinnütziger Verein für die Bewahrung des Andenkens an Karl Leisner und die dauerhafte Sicherung und Erforschung seines umfangreichen Nachlasses. Mit der Seligsprechung 1996 hat dieses Bemühen ein erstes Ziel erreicht; denn die Kirche hat den Martyrer als ein Vorbild herausgestellt, an dem sich vor allem auch junge Menschen orientieren können. Der eingeleitete Heiligsprechungsprozeß wird dem Anliegen sehr förderlich sein. Denn nach einer möglichen Heiligsprechung ist Karl Leisners liturgische Verehrung nicht nur regional, sondern auch weltweit möglich.

Karl Leisner kam aus der katholischen Jugendbewegung. Er zeigte starke kirchliche Bindung, tiefe Frömmigkeit und außerordentliches Engagement. Als entschiedener, selbstbewußter Christ begeisterte er andere für den Glauben und ließ sich vom Nationalsozialismus nicht verbiegen, sondern leistete Widerstand. Dafür mußte er mit dem Leben bezahlen. Ein solches Leben kann auch heute vor allem jungen Menschen Orientierung geben.

Um die Arbeit des IKLK dauerhaft und unabhängig zu sichern, hat die Mitgliederversammlung beschlossen, eine entsprechende Stiftung zu gründen.

Als Erstausstattung muß der Stiftung ein Stiftungskapital von 50.000,00 Euro zur Ver­fügung stehen. Jeder weitere Betrag als Zustiftung unter­stützt die Arbeit im Sinne der Stiftungszwecke.

Bei einer Stiftung dürfen nur die Erträge des Stiftungs­kapitals ausgeschüttet werden. Das Stif­tungskapital selbst bleibt erhalten. Stiftungen sind also auf ein dauerhaftes Wirken angelegt.

Stiftungszweck

 

Zweck der Stiftung ist:

•  die Förderung des Andenkens an den seligen Karl Leisner als politisch Verfolgten, der nach fünfjähriger politischer Haft am 17. Dezember 1944 im KZ Dachau von seinem Mithäftling, dem französischen Bischof Gabriel Piguet von Clermont, zum Priester der katholischen Kirche geweiht wurde und am 12. August 1945 im Waldsanatorium Planegg bei München an den Folgen der Haft starb,

•  die Förderung von Kunst und Kultur,

•  die Förderung des Wohlfahrtswesens,

•  die Förderung geistlicher Berufe,

•  die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.

Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:

•  die Errichtung und Pflege von Stätten der Erinnerung an Karl Leisner als Zeugen christlichen Glaubens sowie die Sammlung von Dokumenten seines Lebens und über sein Leben,

•  die Förderung der Völkerverständigung, des Friedens und der Europäischen Einigung im Geiste Karl Leisners als Vorbild für die Jugend Europas, namentlich mit Blick auf die „Charta der Grundrechte“ der Europäischen Union,

•  das Wecken internationalen Verständnisses und der Anerkennung für das Lebenswerk von Karl Leisner sowie die Förderung seiner Verehrung,

•  die Förderung des Jakobsweges nach Santiago de Compostela mit Blick auf die Bezüge zu Karl Leisner,

•  die Förderung sozialer, karitativer und theologischer sowie kultureller Projekte und Initiativen einschließlich entsprechender Forschungsarbeiten,

•  die Förderung von Tagungen, Vorträgen, religiösen Veranstaltungen und Reisen zu historischen, kulturellen und religiösen Stätten,

•  die Herausgabe von einschlägigen Schriften, die Bereithaltung von Arbeitsmaterial und die Sammlung und Archivierung von Dokumenten und Gegenständen.

 

Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile, die das seit 2007 erweiterte Stiftungsrecht Ihnen bietet:

So können Spenden und Zustiftungen in Höhe von bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden bzw. bei Unternehmen 4‰ der gezahlten Löhne und Gehälter. Hierbei wird nicht mehr zwischen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken unterschieden.

 

Geleistete Spenden und Zustiftungen können unbegrenzt vorgetragen werden. Nicht geltend gemachte Zuwendungen können somit in den Folgejahren von der Steuer abgesetzt werden.

 

Spenden

Spenden dienen der kurzfristigen Umsetzung des Stiftungszweckes. Sie müssen bis spätestens zum Ende des folgenden Jahres für die Stiftungsprojekte eingesetzt werden.

 

Zustiftungen

Wenn Sie die Arbeit der Karl Leisner-Stiftung nachhaltig unterstützen wollen, entscheiden Sie sich am besten für eine Zustiftung. Diese ist zum dauerhaften Verbleib im Stiftungsvermögen bestimmt. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden hier ausschließlich die Zinserträge des Stiftungskapitals eingesetzt. Weil diese sich vorausberechnen lassen, ermöglichen Zustiftungen mehr Planungssicherheit bei der Förderung von Projekten.

 

Eintrag ins Stifterverzeichnis

Zustifter, die die Karl Leisner-Stiftung mit Zu­stiftungen ab 500,00 Euro unterstützen, erhalten auf Wunsch einen Eintrag ins Stifterverzeichnis.