Papst Clemens I. von Rom (* um 50 in Rom, † 97 oder 101 in Rom oder auf der Krim) – Martyrer – zweiter oder dritter Nachfolger des Apostels Petrus – Gedenktag 23.11.
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Karl Leisner las begeistert den Ersten Brief des Klemens von Rom an die Korinther und berichtete darüber in seiner Bücherlese.
Bücherlese vom 11. Februar 1935
Ich lese im Auszug die Didache, Clemensbrief „ad Corinthios“ und Ignatius von Antiochien.[1] Wundervoll! Predigtstoff in Fülle. – Lebensweisheit, Leben aus dem Glauben. Lebens- und Liebesfülle. – Man spürt die ganze ungeheure Neuheit und Kraft der Lehre Christi. – Da braucht’s doch nur einen Zoll gesunden vorurteilslosen Menschenverstand, um die Erhabenheit und Einzigartigkeit und Wahrheit der Person und Lehre Christi hervorstrahlen und aufgehen zu lassen.
Ja, in Christus wird alles neu![2]
[1] Karl Leisner hatte vermutlich „Bd. 35 Bibliothek der Kirchenväter (BKV). Die Apostolischen Väter, Kempten/München 1918“ zur Verfügung.
[2] s. Offb 21,5, „Instaurare omnia in Christo! – Alles wiederherstellen, alles erneuern in Christus!“ war das Motto Pius X. (s. Enzyklika E supremi apostolatus vom 4.10.1903).
Der Band enthält folgende Kapitel:
Didache oder Apostellehre – Kirchenordnungen
Erster Brief des Klemens an die Korinther – Klemens von Rom
Zweiter Brief des Klemens an die Korinther – Klemens von Rom
Barnabasbrief – Barnabas
Die sieben Briefe des Ignatius von Antiochien – Ignatius von Antiochien
Der Brief des Märtyrers und Bischofs Polykarp von Smyrna an die Gemeinde von Philippi
Der Hirt des Hermas – Hermas
Es ist nicht klar, welchen der beiden Briefe des Clemens von Rom Karl Leisner gelesen hat, vermutlich nur den ersten. Die Datierung des ersten Briefes ist umstritten. Er stammt mit großer Wahrscheinlichkeit vom Ende des 1. oder Anfang des 2. Jh. und ist nicht Bestandteil des Neuen Testaments. Da der Brief historisch sehr gut belegt ist, bestehen an seiner Authentizität kaum Zweifel – er gilt als eine wichtige Quelle des Urchristentums. Der zweite Brief stammt nicht von Clemens.
Jochen Schmitt, Diplom-Jurist und B.A. aus Eichstätt, schrieb in der Katholischen Monatsschrift „Theologisches“ 46 (1-2/2016), Sp. 71-84, einen Aufsatz mit der Überschrift „Der heilige Märtyrerbischof Clemens von Rom. Leben, Martyrium und Werk“.
Mit seiner Erlaubnis werden hier einige Passagen (ohne Fußnoten) wiedergegeben.
„Insgesamt ist über das Leben des Clemens Romanus nicht sehr viel bekannt, weil es nur wenige sichere Quellen gibt. Jedoch kann man sein Leben anhand dieser zuverlässigen Quellen recht gut erschließen.
Herkunft
Eine Zeitlang identifizierte man Clemens mit dem Konsul Titus Flavius Clemens und berief sich dabei auf eine Angabe in den Pseudoklementinen. Diese These ist aber nicht haltbar, da Clemens zur Zeit der Domitianischen Christenverfolgung noch am Leben war, während der Konsul etwa 95 starb, denn im authentischen ersten Clemensbrief, der zwischen 93 und 97 verfasst wurde, bezieht sich der Verfasser auf diese Verfolgungen.
Möglich ist, dass Clemens ein Freigelassener jenes Konsuls war, weil zum einen ein judaisierendes, eventuell christliches Milieu in seinem Hause vorhanden war, so dass er und seine Frau Flavia sogar der Gottlosigkeit bezichtigt wurden. Darüber hinaus spricht für den Status des Freigelassenen, dass damals oft hoch gebildete Männer diesem Stand angehörten, und Clemens ausweislich des 1. Clemensbriefs (1 Clem) über eine hellenistische Bildung verfügte. In seinem Brief an die Korinther zeigt sich, dass er es versteht, in elegantem Griechisch zu schreiben, und ferner über eine umfassende Kenntnis der LXX [Septuaginta] apokrypher Schriften verfügt. Er steht demnach in der Tradition der hellenistischen Synagoge und zeigt zudem Ansätze hellenistisch-stoischen Denkens, so dass man ihn dem Heidenchristentum zuordnen kann. Hinzu kommt, dass 1. Clem eine positive Haltung gegenüber dem römischen Staat einnimmt und in amtlichem Stil verfasst wurde.
Auch der Umstand, dass die römische Titelkirche S. Clemente in ihren Grundsteinen auf einem Gebäude ruht, das wahrscheinlich einmal ein Versammlungsraum der ersten Christen Roms war, deutet in dieselbe Richtung. Es könnte ursprünglich das Haus eines Clemens gewesen sein, vielleicht sogar der Familie des Konsuls Titus Flavius Clemens.“
Über den Ersten Clemensbrief hat Jochen Schmitt ein eigenes Kapitel verfaßt.
„Erster Clemensbrief
Von Clemens Romanus stammt der sog. Erste Clemensbrief; daneben gibt es aber noch viele unter seinem Namen veröffentlichte Schriften, die jedoch nicht authentisch sind.
Der 1. Clemensbrief ist ein Sendschreiben an die Kirche von Korinth und stellt neben den biblischen Schriften das älteste erhaltene Werk christlicher Literatur dar. Obwohl der Brief anonym verfasst wurde, in der ersten Person Plural („wir“) formuliert ist und die römische Gemeinde als Absender genannt wird, wurde er schon sehr früh Clemens zugeschrieben. So bezeichnet ihn etwa Bischof Dionysios von Korinth in einem Schreiben an Bischof Soter um 170 als einen Brief des Clemens an die Korinther. Der Brief wurde in der korinthischen Gemeinde regelmäßig verlesen. Auch Irenäus erwähnt in seiner römischen Bischofsliste, dass unter Clemens ein Schreiben an die Kirche von Korinth gesandt wurde, um einen Aufruhr unter den dortigen Gläubigen zu beenden. Zwar nennt Irenäus nicht ausdrücklich Clemens als Verfasser, aber der Brief fiel in die Amtszeit des Clemens. Clemens von Alexandrien († 215) hält ausdrücklich Clemens von Rom für den Autor des 1. Clemensbriefs, ebenso wie Origenes († 253/54), Eusebius († 339) und Hieronymus († 419/20). Hervorzuheben ist bei den Letzteren, dass sie schon historisch-quellenkritisch vorgingen und dennoch zur Auffassung kamen, Clemens habe den Brief ex persona der römischen Kirche geschrieben. Dieser Brief ist das einzige schriftliche Werk, das sicher auf Clemens von Rom zurückgeht.
Entstanden ist 1 Clem wahrscheinlich um 96 n.Chr., weil darin mit den Begriffen „Heimsuchungen und Drangsalen“ (1 Clem 1, 1) eine Christenverfolgung beschrieben wird, welche die von 93 bis 97 unter Kaiser Domitian stattgefundene Christenverfolgung charakterisieren dürfte. Ein äußerer Grund ist ferner der Umstand, dass Hegesipp (um 180) die im Brief behandelten Probleme der Gemeinde von Korinth der Regierungszeit Kaiser Domitians zuordnet.
Die Bedeutung von 1. Clem war von Anfang an sehr groß, auch außerhalb der Korinthischen Gemeinde. Deutlich wird dies daran, dass er in der ägyptischen und syrischen Kirche zeitweilig sogar den kanonischen Schriften des NT zugerechnet wurde.
Formal ist der 1. Clemensbrief – im Gegensatz zu vielen ihm zugeschriebenen Schriften – ein wirklicher Brief, der sich inhaltlich mit den Problemen der Gemeinde von Korinth befasst.
Der mit 65 Kapiteln sehr umfangreiche Text wurde verfasst, weil es in der Gemeinde von Korinth Wirren gab, da jüngere Gemeindemitglieder Presbyter abgesetzt hatten und zwar „offenbar ohne konkreten Anlass und ohne dass neue Presbyter eingesetzt wurden“. Daran nahm eine Minderheit Anstoß, und andere wussten nicht, welche Position sie beziehen sollten. Als die römische Kirche davon hörte, reagierte sie mit diesem Brief, in dem lange Ausführungen gemacht werden, von der kosmischen Ordnung, der weltlichen Gewalt über die Gastfreundschaft, die Auferstehung, Krieg und Gefangenschaft bis zu einem Schisma der korinthischen Kirche. Es wird weit ausgeholt und mithilfe vieler Bezüge zum Alten Testament drängt der Verfasser auf „Wiedereinsetzung, Friede und Eintracht und fordert die Aufrührer zu Buße und Auswanderung auf.“ Begründet wird dies damit, dass ihr Aufstand ein Verstoß gegen die in Schöpfung und Kirche zum Ausdruck kommende göttliche Ordnung sei. Die Einsetzung der Presbyter gehe nämlich nicht nur auf eine Weisung der Apostel zurück, sondern über die Erstlinge der Apostel und die Apostel auf Christus und durch diese Legitimationskette auf Gott selbst. Im konkreten Fall komme hinzu, dass die Presbyter unter Zustimmung der Gemeinde bestellt wurden und keine Fehler in der Amtsführung vorlägen. Die Absetzung der Amtsträger wird daher als Unrecht und schwere Sünde qualifiziert. Der Clemensbrief wertet die Vorgänge in Korinth insgesamt als Aufstand und fordert die Wiederherstellung der apostolischen Weisungen.
Der Brief ist ein unaufgefordertes Eingreifen der römischen Gemeinde und versteht sich selbst nach seinem Wortlaut als „Ratschlag“ bzw. „offizielle Bitte“. Man kann vorsichtig formulieren, dass er ein Zeugnis „früheste[n] röm[ischen] Verantwortungsbewusstseins für die Gesamtkirche“ darstellt und in gewisser Weise in der Tradition römischen Rechtsdenkens steht. Der liberale Protestant Adolf von Harnack schrieb schon 1929 in seiner „Einführung in die alte Kirchengeschichte: „(…) die Tatsache, dass keine andere reichskirchliche Gemeinde bzw. kein Bischof (auch nicht Ignatius) so im Anfang der Kirchengeschichte gesprochen und gehandelt hat, bleibt bestehen, und daher lässt sich die Vermutung nicht unterdrücken, dass hier auf christlichem Boden doch schon der Geist, der Anspruch und die Kraft Roms sich geltend gemacht haben: die römische Gemeinde wagte es, den Thron wirklich zu besteigen, der jeder christlichen Gemeinde zugänglich war.“ Philipp Vielhauer führt 1975 ähnlich kritisch aus, man werde „ein solches Selbstbewusstsein und Machtstreben sachgemäß nur als primatial bezeichnen können.“
Deutlich wird dies an 1 Clem 65,1, in dem ausgeführt wird, dass die römischen Legaten erst dann zurückkehren sollen, wenn die Probleme geklärt und in der korinthischen Gemeinde wieder Friede eingekehrt ist: „Die von uns Abgesandten aber, Claudius Ephebus und Valerius Biton samt Fortunatus, schickt in Frieden mit Freude bald zu uns zurück, damit sie uns möglichst schnell die Nachricht von dem erwünschten und ersehnten Frieden und der Eintracht bringen, auf dass auch wir uns um so schneller über eure gute Ordnung freuen.“ Hier spricht schon die Wortwahl für angemahnte Dringlichkeit der Sache und daher für die Autorität des Absenders des Briefs und auch der Legaten.“