Im Gegensatz zu Heiligen, deren Liturgisches Gedächtnis auf der ganze Welt begangen werden darf, wird es bei Seligen nur in der Diözese praktiziert, für die sie seliggesprochen wurden. Das ist für Karl Leisner das Bistum Münster.
Die Erzbistümer München und Freising sowie Freiburg und das Bistum Rottenburg-Stuttgart haben die Erlaubnis für das Liturgische Gedächtnis des seligen Karl Leisner erwirkt.
Die Bistümer der ehemaligen DDR hatten in ihren Direktorien Karl Leisner am 12. August für ein Gedenken in der Messe aufgeführt, mußten es aber wieder streichen.
Das Bistum Augsburg, in dem Karl Leisner vom 1. Juni 1917 bis zum 13. November 1918 in Immenstadt gelebt hatte, wollte mit der Aufnahme in das Direktorium bis zur Heiligsprechung warten. Der am 25. April 2007 in Münster eingeleitete Prozeß konnte aber nicht zu Ende geführt werden, weil bei der auf die Fürsprache Karl Leisners als geheilt erklärten Person der Krebs erneut aktiv wurde.
Der Antrag des Erzbistums Hamburg wurde abgelehnt.