Maria Anna Zumholz / Michael Hirschfeld
Zwischen Seelsorge und Politik
Katholische Bischöfe in der NS-Zeit
Münster 2018
Unter Aktuelles vom 2. November 2017 – Wollte Karl Leisner ein Held werden? ist das Verhalten von Karl Leisner in der NS-Zeit dargelegt. Unter der Überschrift „Bischöfe waren keine Helden – BUCH-TIPP Spannender Blick in die Kirchengeschichte: Wie verhielten sich deutsche Bischöfe zum Nazi-Regime? Ein altes Thema, ganz neu und sehr persönlich beleuchtet.“ besprach Franz Josef Scheeben in Kirche + Leben Nr. 9 vom 4. März 2018 auf Seite 8 das Buch von Maria Anna Zumholz und Michael Hirschfeld. Die Herausgeber zeigen auf, wie schwer es damals war, ein Held zu sein.
Link zum Buch unter buecher.de
Siehe auch
katholisch.de vom 5. Dezember 2017 – Bischöfe in der Nazizeit: Gegner oder Mitläufer?,
Kirche+Leben Netz vom 14. Dezember 2017 – Buch entstand an der Universität Vechta – Sammelband über Bischöfe in der NS-Zeit erschienen,
DOMRADIO.DE vom 14. Dezember 2017 – Neuerscheinung über die katholischen Oberhirten in der NS-Zeit – Bischöfe im Dritten Reich zwischen Anpassung und Opposition
und
NWZ ONLINE vom 19.Dezember 2017 – Bischöfe zwischen Seelsorge und Politik.
Vorwort zum Buch
Vorwort
Die Bischöfe in der NS-Zeit haben sich nur sehr selten mit deutlichen Worten gegen das Regime geäußert. Darüber hinaus waren sie sich diesbezüglich untereinander nicht einig und verhielten sich daher sehr unterschiedlich. Zudem stellt sich bis heute die Frage, worin Widerstand damals bestehen konnte. Der gesamte Sachverhalt ist nicht schwarz-weiß zu sehen.
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In seinem kurzen Leben hat Karl Leisner zahlreiche Bischöfe kennengelernt. Vermutlich hat er nach der Befreiung aus dem KZ Dachau auch erfahren, wie sich einzelne Bischöfe ehemaligen KZ-Priestern gegenüber verhalten haben.
In den folgenden Ausführungen sind die Bischöfe, die er in seinen Tagebüchern und Briefen erwähnt in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
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Quelle des Fotos: Wikimedia Commons / gemeinfrei (abgerufen 03.03.2018)
Bischof Dr. theol. Nikolaus Bares (* 14.1.1871 in Idenheim bei Bitburg i. d. Eifel, † 1.3.1935 in Berlin) – Priesterweihe 30.3.1895 in Trier – Bischofsweihe zum Bischof für das Bistum Hildesheim 25.2.1929 – Bischof von Berlin 2.2.1934
Tagebucheintrag
Münster, Dienstag, 10. Mai 1938
„Vor Gott ein Kind – vor den Menschen ein Mann“ so sagte es 1934 Nikolaus Bares, der große Berliner Bischof, seinen Buben. Das soll mein Wahlspruch sein für immer. – Ganz kindlich will ich Gott gerne haben als meinen allerbesten Vater, treu und gehorsam will ich Ihm sein wie ein Kind, rein, schlicht, unbefangen und demütig. Spielen will ich vor Ihm alle Tage. [vgl. Spr 8,30] Singen und jubeln, beten und bitten zu Ihm, dem Vater aller Güte. – Ja, das ist meine Seele, die so spricht, meine Kindes- und Bubenseele, von der ich mir doch ein gut Teil bewahrt hab’. – Abba, Vater! Vor Gott ein Kind. – Vor den Menschen ein Mann! Treu und stark Gottes Befehle und Seinen Ruf befolgen. Entschlossen und hart gefaßten, erbeteten Plan ausführen. So und jetzt: Viriliter age! Et confortetur cor tuum. [Sei unverzagt! Sei starken Herzens! (Ps 26/27,14)] Und du bekommst Herzensstärke.
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Quelle des Fotos: Wikimedia Commons / gemeinfrei (abgerufen 03.03.2018)
Bischof Dr. theol. Wilhelm Berning (* 26.3.1877 in Lingen, † 23.11.1955) – Priesterweihe 10.3.1900 – Bischofsweihe zum Bischof für das Bistum Osnabrück 29.9.1914 – Er begrüßte im April 1933 mit anderen deutschen Bischöfen „freudig“ den neuen Staat, forderte alle Gläubigen zur Ehrfurcht und zum Gehorsam gegenüber dem neuen System auf und wurde im Juli 1933 zum Preußischen Staatsrat ernannt.
Für Karl Leisner war der Artikel 31 des Reichskonkordates[1] wegen der Jugendarbeit sehr wichtig. Bischof Wilhelm Berning war daran beteiligt.
Christoph Kösters aus Bonn am 21.9.2009 an Hans-Karl Seeger:
In dem am 10. September 1933 ratifizierten Reichskonkordat war der in Artikel 31 grundsätzlich geregelte Vereinsschutz weiteren Ausführungsverhandlungen anheimgestellt worden. Ende Juni 1934 lag der Entwurf einer zwischen den bischöflichen Verhandlungsführern Berning, [Conrad] Gröber und Bares auf der einen und Vertretern der Reichsregierung sowie der Reichsjugendführung auf der anderen Seite ausgehandelten Liste der zu schützenden katholischen Organisationen vor. Der Heilige Stuhl als Vertragspartner und verschiedene deutsche Bischöfe lehnten im Juli 1934 dieses Verhandlungsergebnis ebenso als unzureichend ab wie die Vertreter der katholischen Verbände in ihrem Votum. Die zunächst im September 1934 von den deutschen Bischöfen, später dann vom Heiligen Stuhl weitergeführten Verhandlungen zogen sich bis 1936 ergebnislos hin.
vgl. Schellenberger 1975: 38–56, für das Bistum Münster Kösters 1995: 298f.
In beiden Veröffentlichungen finden sich auch zahlreiche Hinweise darauf, dass den katholischen Vereinen und Verbänden der Schutz des Reichskonkordates mit den 1934 zunehmenden Auseinandersetzungen um Alfred Rosenbergs „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“ vorenthalten wurde.
[1] Artikel 31
Diejenigen katholischen Organisationen und Verbände, die ausschließlich religiösen, rein kulturellen und karitativen Zwecken dienen und als solche der kirchlichen Behörde unterstellt sind, werden in ihren Einrichtungen und in ihrer Tätigkeit geschützt.
Diejenigen katholischen Organisationen, die außer religiösen, kulturellen oder karitativen Zwecken auch anderen, darunter auch sozialen oder berufsständischen Aufgaben dienen, sollen, unbeschadet einer etwaigen Einordnung in staatliche Verbände, den Schutz des Artikels 31 Absatz 1 genießen, sofern sie Gewähr dafür bieten, ihre Tätigkeit außerhalb jeder politischen Partei zu entfalten.
Die Feststellung der Organisationen und Verbände, die unter die Bestimmung dieses Artikels fallen, bleibt vereinbarlicher Abmachung zwischen der Reichsregierung und dem deutschen Episkopat vorbehalten.
Insoweit das Reich und die Länder sportliche oder andere Jugendorganisationen betreuen, wird Sorge getragen werden, daß deren Mitgliedern die Ausübung ihrer kirchlichen Verpflichtungen an Sonn- und Feiertagen regelmäßig ermöglicht wird und sie zu nichts veranlaßt werden, was mit ihren religiösen und sittlichen Überzeugungen und Pflichten nicht vereinbar wäre.
Karl Leisner war dem Saarland sehr zugetan (s. Aktuelles vom 16. März 2013 – Karl Leisner und das Saarland). Daher war er am Ausgang der Saarabstimmung vom 13. Januar 1935 sehr interessiert.
Die Bischöfe der Kölner Kirchenprovinz zur Saarabstimmung
Geliebte Diözesanen!
Sonntag, den 13. Januar 1935, wird im Saargebiet die Volksabstimmung stattfinden über die Frage, ob dieses deutsche Land und seine Bewohner in der durch den Versailler Gewaltfrieden aufgezwungenen Trennung vom Deutschen Reiche verbleiben soll oder nicht. Der für die Zukunft unseres Vaterlandes so folgenschweren Entscheidung, die in einigen Tagen an der Saar fallen wird, kann kein wahrhaft Deutscher gleichgültig gegenüberstehen. Als deutsche Katholiken sind wir verpflichtet, für die Größe, die Wohlfahrt und den Frieden unseres Vaterlandes uns einzusetzen. Unsere wirksamste Hilfe ist das Gebet. Deshalb verordnen wir, daß am genannten Sonntag in allen Kirchen nach dem allgemeinen Gebet drei Vaterunser und Ave-Maria mit den Gläubigen gebetet werden, um einen für unser deutsches Volk segensreichen Ausgang der Saarabstimmung zu erflehen.
Köln, den 26. Dezember 1934
Die Bischöfe der Kölner Kirchenprovinz:
Karl Joseph Kardinal Schulte, Erzbischof von Köln,
Wilhelm [Berning], Bischof von Osnabrück,
Franz Rudolf [Bornewasser], Bischof von Trier,
Antonius [Hilfrich], Bischof von Limburg,
Joseph [Vogt], Bischof von Aachen,
Clemens August [Graf von Galen], Bischof von Münster.[1]
[1] KA Bistum Trier 1935: 2
46.613 Saarländer (8,87%) stimmten für den Beibehalt der Völkerbundsregierung (Status quo), 477.119 (90,73%) stimmten für die Vereinigung mit Deutschland und 2.124 (0,40%) für die Vereinigung mit Frankreich. Wahlbeteiligung: 97,88%.
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Quelle des Fotos: Wikimedia Commons / Photographer: Götz, H. / CC-BY-SA 3.0 de (abgerufen 03.03.2018)
Dr. theol. Dr. iur. can. Adolf Johannes Kardinal Bertram (* 14.3.1859 in Hildesheim, † 6.7.1945 auf Schloß Johannesberg/Jánský Vrch bei Jauering/Jovornik/CZ) – Priesterweihe 31.7.1881 in Würzburg – Domherr 1894 – Generalvikar des Bischofs von Hildesheim 1905 – Bischofsweihe zum Bischof für das Bistum Hildesheim 15.8.1906 – Fürstbischof von Breslau/Wrocław/PL 28.10.1914 – Kardinal 1916 – Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz 1919–1945
Montag, 24. April 1933
Michael Kardinal von Faulhaber an Adolf Hitler:
Der Vorsitzende der bayerischen Bischofskonferenz
München, 24. April 1933
An Se. Exzellenz, den Herrn Reichskanzler Adolf Hitler
Berlin
Exzellenz! Verehrter Herr Reichskanzler!
Der Vorsitzende der Fuldaer Bischofskonferenz, Se. Eminenz [Adolf] Kardinal Bertram, hat an Ew. Exzellenz und an die zuständigen Ressortminister unter dem 16. April das Ersuchen gestellt, die katholischen Jugendorganisationen als gleichberechtigt mit anderen vaterländischen Organisationen zur körperlichen und seelischen Ertüchtigung anzuerkennen, ihre Vereinstätigkeit und ihr Vereinsvermögen gegen unberechtigte Eingriffe zu schützen. Die auf einer Konferenz versammelten bayerischen Bischöfe [auf der Bayerischen Bischofskonferenz] schließen sich diesem Ersuchen voll und ganz an.
Die katholischen Jugendorganisationen, die in der „Katholischen Jugend Deutschlands“ zusammengeschlossen sind und deren Mitgliederzahl sich auf rund 1½ Millionen beläuft, sind unpolitische Vereinigungen, die aufgebaut sind auf der Grundlage des christlichen Glaubens, der christlichen Sitte, der Liebe zu Heimat und Vaterland, der Ehrerbietung und des Gehorsams gegen die gottgesetzte staatliche Autorität. Die wichtigsten derselben sind der Katholische Jungmännerverband Deutschlands mit rund 390.000 Mitgliedern, die Deutsche Jugendkraft (rund 250.000 Mitglieder), die katholischen Gesellenvereine (rund 130.000 Mitglieder), die Katholischen Burschenvereine Bayerns (rund 45.000 Mitglieder), die katholischen Jungarbeiter (rund 30.000 Mitglieder), die katholische Studentenvereinigung Neudeutschland (rund 20.000 Mitglieder), die katholische kaufmännische Jugend [Jung-KKV] (rund 12.000 Mitglieder). Diese Vereine wurden von der Kirche gegründet und gefördert, um die Jugend in den wichtigsten und entscheidendsten Jahren des Lebens seelisch und körperlich zu ertüchtigen, geistig und beruflich fortzubilden und vor Abwegen zu bewahren. Katholische Geistliche und Laien haben in dieser Aufgabe unsägliche Mühen und Opfer auf sich genommen. Die Arbeit ist nicht umsonst gewesen. In allen Lagen und Stürmen, in jeder Not und Gefahr des Vaterlandes haben diese Vereine sich als absolut verlässige Sturmtruppe für Recht, Ordnung und Autorität bewährt, gegen die Mächte der Gottlosigkeit und Sittenlosigkeit, gegen Marxismus und Kommunismus haben sie einen Wall gebildet. Sie haben daher gewiß ein Anrecht auf Anerkennung, auf Gleichachtung und Gleichberechtigung mit anderen vaterländischen Organisationen sich erworben.
Unsere deutschen Verhältnisse können nicht mit den italienischen verglichen werden, denn in Italien war zur Zeit der Begründung der Balilla[1] die katholische Jugendorganisation noch in ihrem Anfange, während sie bei uns seit Jahrzehnten ausgebaut ist und ein blühendes Leben entfaltet; in Italien sind wegen der Einheit des Glaubens gänzlich andere Verhältnisse gegeben als in Deutschland. Die Kirche ist in der Balillafrage den italienischen Staatsbehörden nur deshalb so weit entgegengekommen, weil diese Frage eine Vorfrage des Laterankonkordates [der Lateranverträge] vom 11. Februar 1929 war und in diesem [italienischen] Konkordat auch von staatlicher Seite große Zugeständnisse an die Kirche gemacht wurden. Es kann Euer Exzellenz nicht unbekannt sein, daß im italienischen Konkordat von staatlicher Seite der katholischen Kirche die freie Ausübung der geistlichen Gewalt und Gerichtsbarkeit zugesichert wird (Art. 1), ebenso die innerkirchliche Kollektenfreiheit (Art. 2), daß kein abgefallener Priester ein staatliches Amt inne haben darf (Art. 5), daß der Staat auf alle Patronate und auf jede Staatsaufsicht über kirchliches Vermögen verzichtet (Art. 25 und 30), daß das staatliche Eherecht dem kirchlichen Eherecht anzugleichen ist (Art. 34), daß die Leiter der Balilla dafür sorgen müssen, daß an Sonn- und Feiertagen vor den Übungen die religiösen Pflichten erfüllt werden können (Art. 37), daß Italien die Katholische Aktion anerkennt (Art. 43). Man kann also von deutscher Seite sich nicht darauf berufen, daß die Kirche in Italien die Balilla als einheitliche staatliche Jugendorganisation anerkannt oder die parteipolitische Betätigung der Geistlichen und Ordensleute verboten habe, wenn man nicht gleichzeitig auf deutscher Seite sich die Zugeständnisse des italienischen Staates im Lateranvertrag zu eigen macht.
Es erfüllt uns mit Trauer und Sorge, daß von örtlichen Stellen bereits Eingriffe in die Vereinstätigkeit und das Vereinsvermögen unserer Jugendorganisationen vorgenommen wurden, die nur als Vergewaltigung und widerrechtliche Enteignung bezeichnet werden können. Dazu werden diese Organisationen dadurch aufs schwerste geschädigt, daß in die Polizei, in die Reichswehr, in das Reichsausbesserungswerk [der Deutschen Reichsbahn] und in den freiwilligen Arbeitsdienst künftig nur noch Jugendliche aufgenommen werden sollen, die Mitglieder eines sog. nationalen Wehrverbandes sind. Wir können nicht annehmen, daß es der Wille Ew. Exzellenz ist, auf diese Weise unsere katholischen Jugendorganisationen zu vernichten und den Staat selbst einer seiner besten und treuesten Stützen zu berauben. Daher wiederholen wir vertrauensvoll die oben gestellte Bitte.
Vorstehende Eingabe ist im gleichen Wortlaut seitens der bayerischen Bischofskonferenz an Herrn Staatsminister [Hans] Schemm in München gerichtet worden.
In aufrichtiger Hochschätzung M. [Michael] Kardinal [von] Faulhaber, Vorsitzender der bayerischen Bischofskonferenz.[2]
[1] Die italienische Staatsjugend Balilla wurde von katholischen Priestern geistlich betreut. Eine ähnliche Regelung strebte man auch von nationalsozialistischer Seite für die HJ an. Vermutlich waren sogar Bischöfe für eine derartige Verständigung.
[2] Müller, Hans: Katholische Kirche und Nationalsozialismus, München: dtv 1965: 111–113 (zit. Müller, H. 1965)
Tagebucheitrag
Montag, den 25.[26.]6.1933
Bis ungefähr ½11 Uhr saß ich mit Hermann Ringsdorff und dem „Langen“ auf dem alten Friedhof und hab mit ihnen über die „Gleichschaltung“ und den Nationalsozialismus im neuen Deutschland gesprochen.[1] Sie meinten, Nationalsozialist sei heute gleich Deutscher; wer kein Nazi sei, habe in Deutschland nichts verloren. Sie meinten, die politische Einheit müsse da sein, nur eine Partei (= Volk) dürfe es geben. Alles sehr gut und fein! Den Deutschen aber, der nicht Nazi ist, muß man doch als Bruder neben sich allerwenigstens dulden, ein Christ sogar ihn lieben! Wie läßt das sich mit dem allverbindenden Geist des Christentums verbinden, wie frage ich, mit der Liebe zum „irrenden Bruder“? – Ich kann mich nicht rein äußerlich „gleichschalten“, ohne innerlich davon überzeugt zu sein, daran zu glauben. An Dr. [Heinrich] Brüning glaubte ich und glaube ich noch und für immer. An Hitler aber glaube ich nicht, weil er mir eben nicht glaubhaft erscheint. Ich vertraue nicht auf seine Worte. Er macht ihrer eben zuviel. Brüning hat nie so viel geredet, daran aber glaubte ich, weil ich wußte, daß er ein grundsatztreuer, echter Christ und Katholik war. (Von Hitler glaube ich – letzteres wenigstens – nicht fest.) Alles ist so unklar, so verschwommen! Man weiß nicht, was ist sein Endziel: Vielleicht die Nationalkirche? – Heute gibt er noch feste Versicherungen in Bezug auf kirchliche Organisationen, morgen löst Herr [Dr. Robert] Ley die katholischen Arbeitervereine auf und übermorgen (?) kommen wir dran?![2] So wird’s kommen. Aber ich will nicht schwätzen, sondern zu Gott beten um Hilfe und Rettung in dem seelischen Zwiespalt. Aber zwingen laß ich mich nicht, denn ich bin frei!!
[1] Laut Hermann Ringsdorff fand dieses Gespräch während einer „Beurlaubung“ von der Mathematikstunde statt. Die Jungen sprachen über den Versailler Vertrag und dessen Außerkraftsetzen sowie die mögliche Abziehung der französischen Besatzungstruppen aus dem Rheinland. Karl Leisner habe gemeint, er wisse nicht, ob es bei dem Vertrag bleibe. Die anderen seien überzeugt gewesen: Wenn wir deutsch denken, dann kann es nicht dabei bleiben.
Hermann Ringsdorff:
Als wir drei evangelischen Schüler [Hermann Ringsdorff, Wilhelm Hommrighausen und ? Heinz Verleger, Otto Andrae] damals (1933) in den Jungstahlhelm eintraten, um nicht zur Hitler-Jugend gehen zu müssen, war Karl das in seiner konsequenten Haltung schon zuviel, so daß er mich zur Rede stellte. Wir meinten damals, er hätte in seinen Äußerungen insgesamt etwas vorsichtiger sein können. Er selbst wird es als Bekennermut angesehen haben (Seligsprechungsprozeß: 535).
[2] Dr. Robert Ley hatte folgenden Erlaß herausgegeben:
Es ist der Wille des Führers, daß außer der Deutschen Arbeitsfront keinerlei Organisationen mehr, weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber, existieren. Ausgenommen sind der ständische Aufbau und Organisationen, die einzig und allein der Fortbildung im Berufe dienen. Alle übrigen Vereine, auch sogenannte katholische und evangelische Arbeitervereine, sind als Staatsfeinde zu betrachten, weil sie den großen Aufbau hindern und hemmen. Deshalb gilt ihnen unser Kampf. Und es ist höchste Zeit, daß sie verschwinden (Müller, H. 1965: 174).
Am 25.6.1933 beschwerte sich Adolf Kardinal Bertram als Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz bei Adolf Hitler:
Der Führer der Deutschen Arbeitsfront, Herr Staatspräsident Dr. Ley, hat am 22. d. M. [dieses Monats] die katholischen Arbeitervereine den staatsfeindlichen Organisationen zugezählt. Diese Auffassung ist irrtümlich (Müller, H. 1965: 174f.).
Adolf Kardinal Bertram am 18. Januar 1934 in einem Rundschreiben an den deutschen Episkopat:
Ein Anrecht auf Spiel und Wanderung und Zelten, zu Heimerziehung, Körperbildung und Gesundheitserziehung muß daneben der katholischen Jugend zugestanden bleiben; […] Hierbei können wir absehen von der Organisation DJK (Deutsche Jugendkraft); denn diese ist bereits sportlich in den Reichssportverband eingegliedert; sie muß aber auch ferner religiös-sittlich in den katholischen Stammvereinen, zu denen ihre Mitglieder gehören, betreut werden. Auf die Selbständigkeit in sport-technischer und berufsfachlicher Beziehung wird nicht bestanden.[1]
[1] Kösters, Christoph: Katholische Verbände und moderne Gesellschaft. Organisationsgeschichte und Vereinskultur im Bistum Münster 1918 bis 1945, Paderborn 1995: 362: Fußnote 455 (zit. Kösters 1995)
Für Karl Leisner war neben dem Abitur die amtliche Bestätigung über die Zuerkennung der Hochschulreife wichtig; denn ohne diese hätte er nicht studieren dürfen.
Theologie und Hochschulreife
Ein Schreiben des Reichsministers [Wilhelm Frick] – Voraussetzungen zur Zulassung
München, 12. April [1934]
In einem Schreiben des Reichsministers an die Unterrichtsverwaltung der Länder heißt es, daß das württembergische Kultusministerium, der evangelisch-lutherische Landes[kirchen]rat und der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz [Adolf Kardinal Bertram] übereinstimmend dargelegt haben, daß die Kirchen ihren Bedarf an Theologiestudenten aus der Zahl der hochschulreifen Abiturienten zu decken nicht in der Lage seien. Wenn auch die Zahl der für hochschulreif erklärten Abiturienten nicht so hoch bemessen werden kann, daß die Kirchen mit dieser Zahl ihren Nachwuchsbedarf decken können, so müsse doch andererseits den Kirchen ermöglicht werden, die nötige Zahl von Theologen ins Studium zu bringen. In dem Schreiben wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Kirchen wohl bemüht sein müßten, ihren Nachwuchsbedarf in erster Linie aus den hochschulreifen Abiturienten zu erlangen. Soweit ihnen dies nicht möglich ist, dürfen die Kirchen die am Nachwuchsbedarf fehlende Zahl aus den nichtberechtigten Abiturienten unter folgenden Voraussetzungen ergänzen:
1. Kirchen stellen bezirksweise (nach Landeskirchen, Provinzen oder Diözesen) ihren Nachwuchsbedarf zahlenmäßig fest.
2. Die Kirchen decken diesen Bedarf in erster Linie aus den Meldungen der hochschulreifen Abiturienten.
3. Nichtberechtigte Abiturienten dürfen nur innerhalb der Bedarfszahl (zu 1) unter Abrechnung der zugelassenen hochschulreifen Abiturienten (zu 2) ins Studium der Theologie eintreten.
4. Die nichtberechtigten Abiturienten haben (durch Vermittlung der Religionslehrer) eine Bescheinigung des Leiters der Schule, an der sie die Reifeprüfung abgelegt haben, beizubringen, wonach aus der Versagung der allgemeinen Hochschulreife keine schweren Bedenken gegen das Studium der Theologie herzuleiten sind.
5. Die gemäß Ziffer 4 beurteilten und von den Kirchenbehörden in die Bedarfszahl aufgenommenen Abiturienten sind zur Einschreibung in die theologischen Fakultäten (nicht in andere Fakultäten) bzw. zur Aufnahme in die den theologischen Fakultäten entsprechenden Anstalten als vollberechtigte Studenten zugelassen. Ob sie zur Tätigkeit als Religionslehrer im staatlichen Amte und zur akademischen Prüfung zugelassen sein werden, bleibt späterer grundsätzlicher Entscheidung vorbehalten. Der Zugang zu anderen Studienbahnen ist ihnen verschlossen.
Sonntag, 21. März 1937, Palmsonntag
Die Enzyklika Pius XI. „Mit brennender Sorge“ wurde am Passionssonntag, dem 14. März 1937, unterzeichnet und, nach einer streng geheimen Verständigung der Bischöfe untereinander, bereits am Palmsonntag, dem 21. März, in den meisten katholischen Kirchen Deutschlands ganz verlesen. Es ist die erste im Original in deutscher Sprache verfaßte Enzyklika.[1]
Ursprünglich hatte Michael Kardinal von Faulhaber vor, die Enzyklika an drei Sonntagen verlesen zu lassen, kam aber sehr schnell zu der Überzeugung, daß es nach der Verlesung des ersten Teils, wenn die Machthaber erst einmal Kenntnis davon erlangt hätten, vermutlich keine Fortsetzung mehr gebe. Daher bat er noch am 17. März den Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz, Adolf Kardinal Bertram, den gesamten Text bereits am Palmsonntag verlesen zu lassen.[2]
Der Entwurf war auf Bitten des Kardinalstaatssekretärs Eugenio Pacelli von Michael Kardinal von Faulhaber in den Tagen seines Romaufenthalts im Januar 1937 verfaßt worden. Die Sache war so vertraulich, daß außer Michael Kardinal von Faulhaber, Nuntius Eugenio Pacelli, dem Papst, dem unmittelbar mit deutschen Angelegenheiten befaßten Prälaten Ludwig Kaas und dem Berater Eugenio Kardinal Pacellis P. Robert Leiber SJ niemand davon wußte, bis 1964 auf Veranlassung Pauls VI. Historiker aus dem Jesuitenorden die nicht verzeichneten und in der Regel 70 Jahre lang gesperrten Dokumente im Archiv aufstöberten, die Dokumente photographierten und dann wieder ablegten.
Der von Dieter Albrecht zusammengestellten Synopse[3] läßt sich entnehmen, daß der Redaktor Michael Kardinal von Faulhabers Entwurf vor allem durch die umfangreiche Hinzufügung der Nennung der Konkordatsverletzungen gleich im ersten Teil wesentlich verschärft hat. Signifikant ist schon die Erweiterung der Eröffnung: Michael Kardinal von Faulhaber formulierte „Mit großer Sorge“, Eugenio Kardinal Pacelli schrieb „Mit brennender Sorge und steigendem Befremden“. Sowohl im Aufbau als auch in den dogmatischen Aussagen folgt die Endfassung aber weitgehend dem Entwurf, so daß die Substanz doch von Michael Kardinal von Faulhaber stammt. Die Redaktion lag, obwohl es diesbezüglich noch keine endgültige Akteneinsicht gibt, mit hoher Wahrscheinlichkeit federführend bei dem die deutsche Sprache perfekt beherrschenden Eugenio Kardinal Pacelli. Selbstverständlich war der Papst immer mit einbezogen, doch er konnte nicht annähernd so gut deutsch und war bereits sehr krank (die deutschen Bischöfe empfing er im Januar 1937 am Krankenbett!). Man spricht in der Sekundärliteratur von vier Redaktionsschritten.
Pius XI. beklagte in der Enzyklika die bedrängte Lage der Katholiken in Deutschland. Sowohl die Rassenpolitik der Nationalsozialisten verdammte der Papst – allerdings ohne die Juden namentlich zu nennen – als auch den Führerkult um den „Wahnpropheten“ Adolf Hitler, der es wage, sich „neben Christus zu stellen, oder gar über Ihn und gegen Ihn“.
Pius XI. hatte in seiner Enzyklika auch einen Abschnitt der Jugend gewidmet, in dem er ihre Treue würdigte und ihre konkordatären Rechte betonte. Die Nationalsozialisten hatten das Reichskonkordat von 1933 von Anfang an Schritt für Schritt gebrochen. Mit der Enzyklika gab es endlich ein offenes Wort des Papstes. Er verurteilte die dem katholischen Glauben widersprechenden Lehren des Nationalsozialismus unter anderem auf folgende Weise:
[41.] Wir wissen, daß viele, viele von euch um der Treue zu Glauben und Kirche, um der Zugehörigkeit zu kirchlichen, im Konkordat geschützten Vereinigungen willen, düstere Zeiten der Verkennung, der Beargwöhnung, der Schmähung, der Verneinung euerer vaterländischen Treue, vielfacher Schädigung im beruflichen und gesellschaftlichen Leben ertragen mußten und müssen.
[1] s. Raem, Heinz-Albert: Pius XI. und der Nationalsozialismus. Die Enzyklika „Mit brennender Sorge“ vom 14.3.1937, Paderborn: Schöningh 1979 und die dokumentierte Ausgabe der Enzyklika beim Bonifatius-Verlag in Paderborn, ²1989
[2] Johannes Sonnenschein aus Ahaus am 10.5.2000 an Hans-Karl Seeger:
Wegen der Länge der Enzyklika habe ich sie als Kaplan während der ganzen Messe vorgelesen und nur während der Wandlung innegehalten.
[3] Albrecht, Dieter: Der Notenwechsel zwischen dem Heiligen Stuhl und der deutschen Reichsregierung. Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte. Reihe A: Quellen, Bd. 1, Mainz 1965: 402–442
Freitag, 22. Juli 1938
Eingabe Adolf Kardinal Bertrams im Auftrag der deutschen Bischöfe an das Reichskirchenministerium unter Berufung auf das Reichskonkordat Artikel 28, den katholischen Schutzhäftlingen eine regelmäßige Seelsorge zu ermöglichen.[1]
[1] s. Freiburger Diözesan-Archiv 1970: 9
Tagebucheintrag
Münster, Freitag, 18. Februar 1938
Dieser Spruch von R. J. [Reinhard Johannes] Sorge für heute:
(aus dem „Jugendseelsorger“ – 1/2–1938[1])
Herr, wie Du willst, so laß mich sterben!
Herr, wie Du willst, so laß mich sein!
Gib mir Gefüge oder Scherben,
Triff mich mit Kuß, triff mich mit Stein!
Hilf mir nur zu auf meiner Stelle!
Wo Du mich hin willst, ist mir gut.
Stell mich in Feuer oder Welle,
Stell mich in Blüte oder Blut.
Das wurde mir post lection. dogm. [lectionem dogmaticam – nach der Dogmatikvorlesung um 10.15 Uhr von Professor] Dr. [Michael] Schmaus bewußt. Der Herr verlangt mich! Er soll mich haben!
[1] Jugendseelsorger 1938: 2, zum Abschluß des Artikels von Adolf Kardinal Bertram „Erziehung zur Gottesliebe“
Folgende Texte betreffen auch Karl Leisners KZ-Zeit.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Adolf Kardinal Bertram aus Breslau am 26. März 1940 an den Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten Hanns Kerrl:
C. A. 1925
Am 22. Juli 1938 habe ich an das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin namens der Oberhirten aller Diözesen Deutschlands die Bitte gerichtet, anzuordnen, daß in den Konzentrationslagern für die katholischen Schutzhäftlinge regelmäßiger katholischer Gottesdienst und Seelsorge eingerichtet werde, sowie insbesondere seelsorgliche Besuche der Kranken und Spendung der Sterbesakramente auf rechtzeitige Verständigung des zuständigen Geistlichen zugelassen werden. Dabei habe ich auf Art. 28 des Reichskonkordats Bezug genommen und noch mehr auf das seelsorgliche Bedürfnis der Inhaftierten, zu dem noch besonders der versöhnende Einfluß der Religion und ihrer Gnadenmittel hinzutritt. Laut Schreiben des Reichskirchenministeriums vom 30. August 1938 G. II. 4565 ist dieses Gesuch abgelehnt aus sicherheitspolizeilichen Gründen, obwohl ich die Erfüllung der Pflicht der Bischöfe, für die Beobachtung aller Ordnungsvorschriften ihrerseits Sorge zu tragen, zugesagt habe. Da ich mir nicht denken kann, daß auf die Dauer den Schutzhäftlingen selbst jene seelsorgliche Hilfe verweigert bleiben könne, deren selbst die schwersten Verbrecher in Zuchthäusern – sicher nicht zum Nachteil der staatlichen Interessen – sich erfreuen, so bitte ich das Reichskirchenministerium, diese Angelegenheit erneuter Prüfung unterziehen zu wollen. Es ist mir nicht möglich, bei jenem Bescheid mich zu beruhigen. Habe ich doch von Kindheit an und in der katholischen Volksschule und im katholischen Gymnasium, dem ich meine Ausbildung verdanke, stets den Grundsatz gehört und befolgt gesehen, daß man bei aller Treue zur eigenen religiösen Überzeugung stets pietätvolle Achtung und Rücksicht dem religiösen Innenleben Andersdenkender zu erweisen verpflichtet sei: ein Grundsatz, den man doch auch im Bereiche der nationalsozialistischen Weltanschauung nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch zu beobachten bestrebt sein wird. Und hat doch noch in den letzten Monaten das Oberkommando der Wehrmacht in verständiger Würdigung des Einflusses religiöser Übung entgegenkommende Vergünstigung gewährt für Gottesdienst und Seelsorge der Kriegsgefangenen, insbesondere der in schwerer Erkrankung befindlichen. Wenn ich den Bericht der Kommandantur des Konzentrationslagers Buchenwald d. d. Weimar-Buchenwald d. 3. Februar 1940 über die Krankheit und das Ende des früher zu meiner Diözese gehörenden Erzpriesters Paul Polednia lese, wirkt es geradezu erschütternd zu denken, wie ein Greis in so entsetzlichem Krankheitszustande selbst alles seelsorglichen Trostes entbehren mußte.
Meine Bitte geht dahin, das Reichskirchenministerium wolle gütigst vermitteln, daß
1. wenn nicht regelmäßiger, doch periodischer Gottesdienst und Seelsorge in Konzentrationslagern gestattet werden möge;
2. bei lebensgefährlicher Erkrankung das zuständige Pfarramt, bezw. ein von staatlicher Seite zugelassener benachbarter Geistlicher rechtzeitig zwecks Spendung der Sterbesakramente verständigt werde;
3. den inhaftierten Geistlichen die stille Persolvierung [Verrichtung] des Breviergebets gestattet bleibe und nicht behindert werde, aus der sie gerade in seelisch schweren Stunden Kraft zu geduldiger Ausdauer und seelisches Gleichgewicht schöpfen; und
4. die Erdbestattung für die Leichen derjenigen Inhaftierten gestattet bleibe, die vor ihrem Ende, oder in deren Vertretung die Angehörigen solche verlangen.
Es würde angesichts der schweren Prüfung, die das Konzentrationslager jedem Inhaftierten bringt, versöhnend und für die Angehörigen beruhigend wirken, wenn wenigstens in diesen Stücken aus Gründen humaner Behandlungsweise Entgegenkommen geübt würde.
gez. A. Card. Bertram[1]
[1] Erzbischöfliches Archiv Freiburg Nr. 4288
Antwort s. Brief von Hanns Kerrl vom 9.11.1940 an Adolf Kardinal Bertram
Hanns Kerrl am 9. November 1940 an Adolf Kardinal Bertram:
Berlin W 8, den 9. November 1940, Leipzigerstraße 3
II 5431/40.
An den Herrn Erzbischof von Breslau Kardinal Bertram in Breslau.
Betrifft: Behandlung der Geistlichen in Konzentrationslagern.
Dortiges Schreiben: C. A. 1925 vom 26. März 1940.
Nach einer Entscheidung des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei [Heinrich Himmler] werden nunmehr sämtliche bisher in verschiedenen Konzentrationslagern untergebrachten Geistlichen im K. L. Dachau zusammengefasst werden. Dort werden sie nur mit leichten Arbeiten beschäftigt. Auch wird ihnen Gelegenheit gegeben, täglich die Messe zu lesen oder zu besuchen. Die erforderlichen Meßgeräte nebst Zubehör stehen zur Verfügung.
Wie mir der Chef der Sicherheitspolizei und des SD weiterhin mitteilt, kann jedoch von der Einäscherung der Leichen von im Konzentrationslager verstorbenen Geistlichen wie bei allen anderen Schutzhäftlingen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht abgesehen werden.
Im Auftrage, gez. [Josef] Roth.[1]
[1] Erzbischöfliches Archiv Freiburg Nr. 15154
Hugo Ott:
Der Generalvikar [Dr. Adolf Rösch] informierte […] den Diözesanklerus auch über den neuesten Stand der Durchführung der KZ-Haft von katholischen Geistlichen. Nach einer Mitteilung des Reichsministers für die kirchlichen Angelegenheiten [Hanns Kerrl] an den Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz, Kardinal Bertram, vom 9. November 1940 sollten gemäß Entscheidung des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei [Heinrich Himmler] alle bislang in den verschiedenen Konzentrationslagern untergebrachten Geistlichen im KZ Dachau zusammengefaßt werden, dort nur mit leichten Arbeiten beschäftigt werden und die Gelegenheit erhalten, täglich die Messe zu lesen bzw. zu besuchen. Freilich könne von einer Einäscherung der Leichen von im KZ Dachau verstorbenen Geistlichen aus gesundheitspolizeilichen Erwägungen nicht Abstand genommen werden. Dr. Rösch teilte zugleich mit, daß gemäß dieser Weisung ein Diözesangeistlicher [Richard Schneider] in der Vorwoche [am 22.11.1940] nach Dachau verbracht worden ist.[1]
[1] Ott, Hugo: Einleitung und Vorbemerkung zu den nachfolgenden Erlebnisberichten und Dokumentationen von KZ-Priestern der Erzdiözese Freiburg/Br. In: Freiburger Diözesan-Archiv 1970: 9
Alexander Krahe:
Die Spitze der katholischen Kirche in Deutschland reagierte schnell auf die seit Beginn des Krieges sprunghaft ansteigende Zahl der Inhaftierungen von Geistlichen. Im Jahr 1940 führten Bertram, [Heinrich] Wienken und [Cesare] Orsenigo intensive Verhandlungen zugunsten der in KZ inhaftierten Männer, wobei stets seelsorgerliche Aspekte im Vordergrund standen. Das Ergebnis war die Zusammenlegung der Geistlichen im KZ Dachau. Um die Jahreswende 1940/41 wurden diese Zugeständnisse von Reichsregierung und RSHA [Reichssicherheitshauptamt] in die Tat umgesetzt.
Bei den Verhandlungen des Jahres 1940 ging es um die Durchsetzung elementarer Forderungen. Obwohl Wienken und Orsenigo erhebliche Ressentiments gegenüber Geistlichen hegten, die mit dem NS-Regime in Konflikt geraten waren, war die Durchsetzung seelsorgerlicher Vergünstigungen eine klare Notwendigkeit. Anders reagierte die Kirchenleitung auf die sich im Jahr 1942 häufenden Meldungen über die katastrophalen Verhältnisse im Lager Dachau: Das Ende der Arbeitsbefreiung, die rapide Zunahme der Todesfälle und die Euthanasie-Aktionen an Häftlingen.
Bertram blieb angesichts der schwierigen Informationsbeschaffung unschlüssig und beauftragte Wienken, gesicherte Erkenntnisse zu gewinnen. Wienken konzentrierte sich weiter auf die humanitäre Hilfe für inhaftierte Geistliche im Einzelfall.[1]
[1] Krahe, Alexander: Zwischen Loyalität und Widerstand. Die Deutsche Bischofskonferenz und im KZ Dachau inhaftierte Priester 1939–1945. Magisterarbeit 25.1.1994: 130
Monika Knop von der Gedenkstätte Sachsenhausen am 16. November 2010 an Hans-Karl Seeger:
[…] als das Reichskirchenministerium am 6. November 1940 Kardinal Bertram mitteilte, dass nach einer Entscheidung Himmlers alle Geistlichen im KZ Dachau zusammengefasst werden, wurden tatsächlich am 13.12.1940 527 Geistliche nach Dachau transportiert. Das war von Sachsenhausen der einzige Massentransport, der Geistliche nach Dachau transportierte. Danach bis 1944/45 folgten fast nur noch Transporte mit wenigen bzw. einem Geistlichen. Nicht alle kamen nach Dachau, zwei wurden nach Neuengamme, einer nach Flossenbürg, Mauthausen und mindestens einer nach Bergen-Belsen gebracht. Auch wurden zwischen 1941 und 1944/45 noch Geistliche (mindestens neunzig Häftlinge) im KZ Sachsenhausen eingeliefert, die meisten von ihnen aber einige Wochen später nach Dachau verlegt. Eine Erklärung dafür habe ich leider nicht, denn aus den bei uns vorhandenen Unterlagen geht es nicht hervor.
Karl Leisner aus Dachau am Samstag, 16. Mai 1942, an seine Familie in Kleve:
Daß Tante Gertrud [die Gestapo] ihm [Karl Leisner] wegen des kleinen Schnitzers [der Äußerung zum Attentat auf Adolf Hitler am 8.11.1939] vor drei Jahren noch nachträgt, ist kaum zu verstehen. Sie hat halt „Haare auf den Zähnen“. Vater, besprich’s mal mit Willi an Pfingsten! Er soll sie [die Gestapo in Berlin] dann mal persönlich zu besänftigen suchen. Und wenn das nicht hilft, dann müßtest Du, liebe Mutter, sie besuchen. Ich denke schon, daß sie dann den alten Zwist beilegt, der uns alle bedrückt. Ich wüßte auch nicht, daß er sich neuerdings verfehlen hätte sollen. Er hat sich doch so fein geführt in all der Zeit, wo Ihr mir von ihm schreibt.[1]
[1] Johannes Sonnenschein an Hans-Karl Seeger:
Unseren Angehörigen wurde, wenn sie bezüglich Entlassung vorstellig wurden, oft von der Gestapo gesagt, es fehle an „guter Führung“, obwohl wir nie dieserhalb vernommen worden waren. Also: eine willkürliche Verleumdung.
Adolf Kardinal Bertram erstellte am 20.12.1943 eine „Statistische Mitteilung, betreffend die in Konzentrationslagern befindlichen Diözesanpriester“:
Auf diese Eingaben [Bitte um Aufklärung über Gründe oder Anlaß der Inhaftierung, Haftentlassung oder wenigstens Erleichterung der Haft] ist seitens der staatspolizeilichen Stellen bisher gewöhnlich erklärt worden, daß eine Entlassung der betreffenden Geistlichen aus dem Konzentrationslager jetzt noch nicht erfolgen könne: gerade in der gegenwärtigen Kriegszeit müsse von allen deutschen Volksgenossen ein bedingungsloser Einsatz für den nationalsozialistischen Staat erwartet werden; die Gründe, die seinerzeit die Überführung der Geistlichen in das Konzentrationslager erforderlich gemacht hätten, sowie auch ihre Führung im Lager böten noch nicht die Gewähr dafür, daß sie nach erfolgter Freilassung zu neuen Beanstandungen keinen Anlaß geben würden.
Bischof Heinrich Wienken aus Berlin am 29.3.1945 an Erzbischof Conrad Gröber in Freiburg/Br.:
Exzellenz schreiben, daß Geistliche vielfach wegen „Bagatellsachen“ nach Dachau gekommen sind. Es trifft das zu, wenn man bei den vorliegenden Beanstandungen den moralischen Maßstab anlegt. Die Staatspolizei aber beurteilt Verfehlungen nach politischen Gesichtspunkten.
Willi Leisner aus Berlin am 18. Mai 2003 an Hans-Karl Seeger:
Zur Verlobung [am] 10. April 1944 gab’s in diesem Jahr das Buch „Konrad von Preysing – Anwalt des Rechts [Der erste Berliner Kardinal und seine Zeit]“ von Wolfgang Knauft im Morus-Verlag [1998, 32003]. Die „weiche“ Haltung von Bischof Wienken kommt dort mehrfach zum Ausdruck. Das trifft auch auf Kardinal Bertram zu. Ich habe in der Nazizeit die guten Bischöfe [Clemens August Graf] von Galen und von Preysing erlebt.
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Quelle des Fotos: Wikimedia Commons / gemeinfrei (abgerufen 03.03.2018)
Dr. Michael Kardinal von Faulhaber (als bayerischer Bischof geadelt) – (* 5.3.1869 in Klosterheidenfeld, † 12.6.1952 in München) – Priesterweihe 1.8.1892 in Würzburg – Bischofsweihe zum Bischof für das Bistum Speyer 19.2.1911 – Wahlspruch „Vox temporis Vox Dei! – Der Ruf der Zeit ist Gottes Ruf!“ – Erzbischof von München und Freising 1917 – Kardinal 1921 – Schon früh distanzierte er sich vom Nationalsozialismus. So wies er z. B. die Beschuldigungen, die Fritz Gerlich ins KZ brachten, klar und deutlich zurück. Später trug er entscheidend zur Durchführung von Karl Leisners Priesterweihe im KZ Dachau bei.
Nicht alle im IKLK-Archiv vorhandenen, aber wesentliche Ausführungen zu Karl Leisner und Michael Kardinal von Faulhaber finden sich unter: Aktuelles vom 20. Januar 2014 – Kardinal Faulhabers Notizen, Aktuelles vom 25. Januar 2014 – Kardinal Faulhabers Tagebücher und seine Notizen zu Karl Leisner und Aktuelles vom 10. Dezember 2015 – Online-Edition der Tagebücher von Michael Kardinal von Faulhaber.
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Quelle des Fotos: Wikimedia Commons / Photographer: Unknown / CC-BY 4.0 (abgerufen 03.03.2018)
Joseph Kardinal Frings (* 6.2.1887 in Neuss, † 17.12.1978 in Köln) – Priesterweihe 1910 in Köln – Erzbischof von Köln 1942–1969 – Kardinal 18.2.1946
Kalr Leisner erfuhr von Joseph Kardinal Frings durch dessen Enkel Heinrich Frings, mit dem er zusammen in einer Jugendgruppe war.
Michael Heinrich Frings (* 15.10.1915 in Kalkar, katholisch getauft, † 31.10.1979 in Neuss) – Kleve, Tiergartenstr. 22 – später Gruftstr. 1 – Mitglied der Jungkreuzbundgruppe St. Werner – Er kam Ostern 1925 in die Sexta des Gymnasiums in Kleve, wechselte aus der Obertertia g ohne Versetzung am 10.4.1930 zum Collegium Augustinianum Gaesdonck und besuchte ab Ostern 1932 wieder das Klever Gymnasium. Wegen Versetzung seines Vaters wechselte er als Obersekundaner mit Versetzung in die Unterprima zum Gymnasium nach Leipzig. Er wurde Arzt, heiratete Walburgis Craemer aus Düsseldorf und hatte mit ihr 3 Kinder.
Liste der Gruppenmitglieder
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Quelle des Fotos: Wikimedia Commons / Urheber / Domkapitular Gustav Albers / CC BY 2.5 (abgerufen 20.02.2018)
Dr. theol. h. c. Kardinal Clemens August Graf von Galen (* 16.3.1878 auf Burg Dinklage i. O., † an Blinddarmdurchbruch 22.3.1946 in Münster) – Studium der Theologie in Freiburg/CH u. Innsbruck/A 1897–1903 – Priesterweihe 28.5.1904 in Münster – Seelsorger in Berlin 1906 – Pfarrer in Münster St. Lamberti 1933 – Bischofsweihe durch Karl Joseph Kardinal Schulte zum Bischof für das Bistum Münster 28.10.1933 – Sein Leitspruch lautete „Nec laudibus nec timore (lat.) = Weder für Lob noch aus Furcht“ (will ich mich beeinflussen lassen). Die kirchenfeindliche Politik der NSDAP verurteilte er öffentlich und forderte ein offensives Vorgehen des Episkopats gegen das NS-Regime. 1941 hielt er drei Predigten, die sog. Brandpredigten, in denen er die Beschlagnahme von Kirchengut und die Euthanasiemaßnahmen der Nationalsozialisten anprangerte. Die Predigten wurden in Kopien in Deutschland verbreitet und später auch von den Alliierten in Flugblättern auszugsweise vervielfältigt. Auf Grund seiner mutigen Kritik am NS-Staat wurde er als „Löwe von Münster“ auch im Ausland bekannt. Am 18.2.1946 wurde er zum Kardinal ernannt und am 9.10.2005 in Rom seliggesprochen.
Zum Begriff „Löwe von Münster“ siehe Ergänzungen zur Lebens-Chronik zu Karl Leisner XXV.
Nicht alle im IKLK-Archiv vorhandenen, aber wesentliche Ausführungen zu Karl Leisner und Kardinal Clemens August Graf von Galen, der sicherlich der Mutigste unter den deutschen Bischöfen war, finden sich unter: Aktuelles vom 22. März 2016 – Vor 70 Jahren starb Clemens August Kardinal Graf von Galen, Aktuelles vom 9. Mai 2016 – Kardinal von Galen in den Tagebüchern von Heinrich Portmann und Aktuelles vom 20. Juli 2016 – Der 20. Juli: Galen und Leisner.
Wie Bischof Clemens August Graf von Galen die KZ-Priester Reinhold Friedrichs und Johannes Sonneschein nach ihrer Befreiung empfing, ist am Ende des aktuellen Artikels unter „Martyrer der Dummheit“ dargelegt.
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Quelle des Fotos: Wikimedia Commons / gemeinfrei (abgerufen 03.03.2018)
Erzbischof Dr. theol. Conrad Gröber (* 1.4.1872 in Meßkirch, † 14.2.1948 in Freiburg/Br.) – Priesterweihe 28.10.1897 – Rektor des erzbischöflichen Konviktes Konradihaus in Konstanz 1901–1905 – anschließend dort Pfarrer bis 1925 – Bischofsweihe zum Bischof für das Bistum Meißen 1.2.1931 – Erzbischof von Freiburg/Br. 20.6.1932 – Teilnahme an den Konkordatsverhandlungen in Rom 1933
Tagebucheintrag
Karlsruhe-Mühlburg, Sonntag, 28. August 1932, 15. Tag
6.00 Uhr heilige Messe [in St. Peter und Paul in Karlsruhe-Mühlburg]. Ein Aufruf des Freiburger Erzbischofs [Conrad Gröber] wurde verlesen.[1]
[1] Der am 14.8.1932 unterzeichnete Hirtenbrief handelt von der Einführung des Kirchgeldes. Sie geschah aus der finanziellen Not der Diözese. (s. Anzeigenblatt für die Erzdiözese Freiburg 1932 – Nr. 22 vom 20.8.1932: 313–316)
Samstag, 25. März 1933
Bernd Börger:
Der Freiburger Erzbischof Conrad Gröber spricht in einem Hirtenwort an die katholische Jugend die „zuversichtliche Erwartung“ aus, daß sich die katholischen Organisationen gewissenhaft von allem enthielten, was irgendwie als Störung des Friedens oder der öffentlichen Ordnung gedeutet werden könne.[1]
[1] Börger, Bernd / Schroer, Hans: Sie hielten stand. Sturmschar im Katholischen Jungmännerverband Deutschlands, Düsseldorf 1990: 268
Karl Leisner aus Freiburg/Br. am Freitag, 3. April 1936, an Walter Vinnenberg in Münster:
Sonst gibt’s hier [in Freiburg] noch viel zu schaun. Das „Mintschter“ [Münster] hab’ ich mir „erscht amaol“ [erst einmal] von außen in allen möglichen Blicken angesehn. Es gefällt mir jedesmal besser. Der Turm in seiner Gestalt und Tönung des Steins paßt [sich] so recht hier in die Stadt und die Gegend ein. Den Erzbischof [Conrad Gröber] mit seiner erzbischöflichen „Traube“ am Römerhut haben wir auch schon auf der Straße begrüßt. Ein recht freundlicher Mann. Letzterzeit soll er auch in seinen Hirtenworten sehr klar und scharf [gegen den Nationalsozialismus] sprechen, wie man hört.
Karl Leisner aus Dachau am Samstag, 4. Oktober 1941, an P. Constantin Noppel SJ in Freiburg/Br.:
Über Conrads Briefe hab’ ich mich mitgefreut.[1]
[1] Vermutlich Hirtenbriefe von Erzbischof Conrad Gröber. Es ist allerdings nicht bekannt, daß sie direkt an KZler geschickt wurden.
Erwin Keller:
Um seelsorgliche Dienste war es Erzbischof Conrad schon Ende 1939 gegangen, als er in vielen Tausenden von Exemplaren sein „Hirtenwort an die Soldaten“ verschicken ließ. Er gab ihm den Titel: „Arbeite als ein guter Kriegsmann Christi“ (2 Tim 2,3). Bei der Lektüre dieser Meditationen zu den Themen „Kameraden“, „Daheim“, „Seele“, „Gott“, „Christus“ spürt man auf jeder Seite, wie hier das Herz eines großen Seelsorgers zu Menschen spricht, die in ganz neue, ungewohnte und lebensbedrohende Verhältnisse gestellt waren. Nirgends auch nur die Spur eines überschäumenden Nationalismus! Gewiß, der Erzbischof sieht das Soldatentum auch in diesem Krieg noch ganz in der Tradition seiner Jugend als einen vaterländischen Opfer- und Ehrendienst. Die Soldaten sind „Wache und Wehr“ des großen deutschen Volkes, „der machtvollste Schutzwall, der in schwerster Bedrängnis unser Volk und Vaterland umschirmt“. Daß der Verfasser im kurzen einleitenden Kapitel „Volk und Vaterland“ ins Hymnisch-Pathetische geriet, war freilich ein lyrischer Ausbruch, welcher der Situation in keiner Weise entsprach. Aber ihm deswegen vorzuwerfen, er habe hier „die nazistische Volksmystik“ übernommen, ist falsch. Wer hat denn die Mystifizierung von Rasse, Blut und Volk mit aller Entschiedenheit abgelehnt und als neue Irrlehre bekämpft? Wer nur ein wenig die Schriften des Erzbischofs schon aus den Jahren 1934/35 studiert hat, der kann niemals dem Oberhirten ein überspanntes völkisches Denken zum Vorwurf machen (Keller, Erwin: Conrad Gröber 1872–1948. Erzbischof in schwerer Zeit, Freiburg/Br. 1981: 250).
Weitere Äußerungen zu Bischof Conrad Gröber finden sich in den Ausführungen zu Bischof Heinrich Wienken.
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Quelle des Fotos: Wikimedia Commons / gemeinfrei (abgerufen 03.03.2018)
Bischof Dr. Petrus Legge (* 16.10.1882 in Brakel, † an den Folgen eines am 28.12.1950 erlittenen Autounfalls 9.3.1951) – Besuch der Rektoratsschule in Brakel – Besuch des Gymnasiums Marianum in Warburg – Studium der Theologie in Paderborn u. Würzburg – Priesterweihe 22.3.1907 in Paderborn – Ernennung durch Papst Pius XI. zum Bischof von Meißen 9.9.1932 – Bischofsweihe für das Bistum Meißen 28.10.1932 – Verhaftung durch die Gestapo wegen Devisenvergehen 9.10.1935 – Prozeßbeginn 14.11.1935 – Verbot der Amtsausübung in seinem Bistum laut Urteil vom 23.11.1935 – außerdem Geldstrafe von 100.000,00 RM, abzüglich 40.000,00 RM Anrechnung infolge seiner Untersuchungshaft – Ernennung von Bischof Konrad Graf von Preysing zum Administrator für das Bistum Meißen 15.10.1935 – Amtsenthebung von Konrad Graf von Preysing als Administrator auf Grund der Ernennung von Heinrich Wienken zum Koadjutor mit dem Recht der Nachfolge 23.2.1937 – Nach seiner Verurteilung kehrte Bischof Legge aus Furcht vor Schwierigkeiten staatlicherseits zunächst nicht ins Bistum Meißen zurück, sondern ging in seine Heimatstadt Brakel. Offenbar auf Anfrage von Bischof Legge gab Eugenio Kardinal Pacelli aus Rom das Placet für dessen Rückkehr, aber Nuntius Cesare Orsenigo sprach sich erfolgreich dagegen aus. Bischof Legge blieb in Brakel. Am 15.3.1937 gab Nuntius Orsenigo nach Verhandlungen mit der NS-Regierung bekannt, der bischöfliche Stuhl sei nicht mehr behindert. Am 20.3.1937 kehrte Bischof Legge ins Bistum Meißen zurück, fand Heinrich Wienken in Bautzen vor und berief ihn am 1.4.1937 zu seinem Generalvikar.
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Dr. theol. Konrad Graf von Preysing-Lichtenegg-Moos (* 30.8.1880 auf Schloß Kronwinkl, † 21.12.1950 in Berlin) – Priesterweihe 26.7.1912 in München – Bischofsweihe zum Bischof für das Bistum Eichstätt 9.9.1932 – Bischof von Berlin 1935 – Kardinal 18.2.1946
Willi Leisner aus Berlin am 18. Mai 2003 an Hans-Karl Seeger:
Zur Verlobung [am] 10. April 1944 gab’s in diesem Jahr das Buch „Konrad von Preysing – Anwalt des Rechts [Der erste Berliner Kardinal und seine Zeit]“ von Wolfgang Knauft im Morus-Verlag [1998, 32003]. Die „weiche“ Haltung von Bischof [Heinrich] Wienken kommt dort mehrfach zum Ausdruck. Das trifft auch auf [Adolf] Kardinal Bertram zu. Ich habe in der Nazizeit die guten Bischöfe [Clemens August Graf] von Galen und von Preysing erlebt.
Rundbrief von Willi Leisner aus Berlin am Montag, 4. März 1946, an seine Lieben:
In diesen Tagen kommt der neue Kardinal [Konrad von Preysing] aus Rom zurück.[1] Das erste Pontifikalamt wird seine Eminenz in der Rosenkranzkirche [Berlin-]Steglitz feiern (und zwar am nächsten Sonntag [10.3.]). Am 17. März will er dann unsere St. Annenkirche wieder weihen und nachmittags in St. Kamillus die Jugend um sich sammeln. Diese Feiern werden gewiß die Freude der Ernennung ihres Bischofs zum Kardinal zum Ausdruck bringen.
[1] Konrad von Preysing war am 18.2.1946 zusammen mit Clemens August Graf von Galen und Joseph Frings zum Kardinal ernannt worden.
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Quelle des Fotos: Wikimedia Commons / gemeinfrei (abgerufen 03.03.2018)
Dr. Michael Rackl (* 31.10.1883 in Rittershof bei Pölling; † 5.5.1948 in Eichstätt) – katholischer Dogmatiker – Priesterweihe 29.6.1909 – Lehrstuhl für Dogmatik in Eichstätt 1913-1935, ab 1925 auch für Aszetik – 1933 gehörte er zu den Unterzeichnern des Bekenntnisses der Professoren an den deutschen Universitäten und Hochschulen zu Adolf Hitler und dem NS-Staat. Bischofsweihe zum Bischof für das Bistum Eichstätt 21.12.1935 – Nach seiner Bischofsweihe trat er als Kritiker der Nationalsozialisten auf.
Vermutlich hat Karl Leisner in seiner Schönstattgruppe „Victor in vinculis“ im KZ Dachau erfahren, daß Bischof Rackl am 11.10.1942 seine Diözese Maria als der Dreimal wunderbaren Mutter geweiht hat.
Mater ter admirabilis (Mta) (lat.) = Dreimal wunderbare Mutter – Der marianische Ehrentitel Dreimal wunderbare Mutter geht zurück auf den Begründer der Marianischen Kongregation in Deutschland, Pater Jakob Rem SJ. Er sah in dieser Anrufung aus der Lauretanischen Litanei (s. Gotteslob 1975: Nr. 769; Gotteslob 2013: Nr. 556) eine Zusammenfassung dessen, was sich über Maria aussagen läßt. Als Mitglieder des Colloquium Marianum, einer von ihm ins Leben gerufenen Elitegemeinschaft der Kongregation, am 6.4.1604 im Ignatiuskonvikt in Ingolstadt die Lauretanische Litanei sangen, hatte er eine Marienerscheinung. Davon inspiriert, ließ er den Vorsänger den Titel Mater admirabilis dreimal beten. Seit dieser Zeit wird Maria im Ingolstädter Colloquium Marianum und in den Diözesen, in denen Mitglieder dieser Vereinigung tätig waren, unter dem Titel Dreimal wunderbare Mutter verehrt, u. a. Weihe der Diözese Konstanz an die Mater ter admirabilis 1683. Das Ingolstädter Gnadenbild, eine Kopie des Bildes „Salus Populi Romani (lat.) = Heil des römischen Volkes“ aus Santa Maria Maggiore in Rom, erhielt diese Bezeichnung. Es befindet sich heute in einer Seitenkapelle des Münsters Zur Schönen Unserer Lieben Frau in Ingolstadt. In der Diözese Eichstätt wird Maria auch heute noch unter dem Titel Dreimal wunderbare Mutter verehrt.
Seit 1915 wird Maria auch in der Schönstatt-Bewegung als Dreimal wunderbare Mutter verehrt. Der Marianischen Kongregation des Pallottiner-Studienheims in Vallendar wurde ein Marienbild (Refugium Peccatorum – Zuflucht der Sünder von Luigi Crosio) geschenkt. Die Übernahme des Titels Dreimal wunderbare Mutter in dieser Kongregation ist eine der frühen Ausdrucksformen der apostolischen Dimension der Schönstatt-Bewegung. Anregungen bekam P. Joseph Kentenich SAC durch die Lektüre der Biographie über P. Jakob Rem SJ von P. Franz Hattler SJ (1829–1907). Wie die Studenten des Colloquium Marianum im 17. Jh. wesentlichen Anteil an der Rekatholisierung und katholischen Reform Süddeutschlands hatten, so strebte P. Joseph Kentenich SAC im Sinn einer Parallele Ingolstadt–Schönstatt das Ziel einer inneren Erneuerung von Kirche und Gesellschaft unserer Zeit an.
Heute hat sich der Titel für die Gottesmutter erweitert in MRTta: Mater, Regina, Triumphatrix ter admirabilis – Dreimal wunderbare Mutter, Königin und Siegerin; seit 1939 ergänzt durch den Titel Königin und seit den 1960er Jahren durch die Beifügung Siegerin.
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Quelle des Fotos: Wikimedia Commons / gemeinfrei (abgerufen 03.03.2018)
Karl Joseph Kardinal Schulte (* 14.9.1871 auf Haus Valbert bei Oedingen, † 10.3.1941 in Köln) – Priesterweihe 22.3.1895 in Paderborn – Bischofsweihe zum Bischof für das Bistum Paderborn 19.3.1910 – Bischof von Paderborn 1910–1920 – Erzbischof von Köln 1920–1941 – Kardinal 7.3.1921
Obwohl Karl Leisner Karl Joseph Kardinal Schulte nicht expressis verbis in seinen Tagebüchern und Briefen erwähnt, hat er gewiß erfahren, daß dieser Clemens August Graf von Galen als Nachfolger von Erzbischof Dr. theol. Johannes Poggenburg († 5.1.1933) am 28. Oktober 1933 zum Bischof weihte.
Mit Sicherheit hat Karl Leisner als Diözesanjungscharführer den Kardinal wahrgenommen, als Bischof Clemens August Graf von Galen diesen im Einsatz für die katholische Jugend zitierte.
Bischof Clemens August Graf von Galen:
An der Grenze unseres Bistums, in der Industriestadt Essen, ist am 31. März 1935 in öffentlicher Versammlung behauptet worden, daß die Führer der katholischen Jugendvereinigungen diejenigen seien, „die immer gegen Deutschland sind“. Es ist die ungeheuerliche Anklage hinzugefügt worden: „Es geht ihnen nicht um Religion, es geht ihnen um ihren Posten. Sie behaupten, sie dienen der religiösen Erziehung, aber sie dienen keinem anderen Gott, als ihrem Bauch.“ Die in den Diözesanverbänden der Diözese Münster zusammengeschlossenen katholischen Jugendvereinigungen stehen unter der Führung des Bischofs und der von ihm bestellten Diözesanpräsides. Der Bischof ernennt die geistlichen Präsides und beauftragt sie mit der Führung der einzelnen Vereine. Diesen zur Seite stehen bewährte, opferwillige Vereinsvorstände aus dem Laienstande.
Jene Behauptung und Anklage richtet sich also gegen die deutschen Bischöfe, gegen die von ihnen beauftragten Priester und deren treue Laienhelfer. Diese Feststellung genügt, um sie zu widerlegen und vor der Öffentlichkeit zurückzuweisen. Denn das katholische Volk weiß, daß seine Bischöfe und Priester die treuesten Söhne des deutschen Vaterlandes sind, welche sich vor Gott verpflichtet wissen, unablässig sich zu bemühen, die ihnen anvertraute Jugend zu glaubensfrohen und darum grundsatzfesten Christen und damit auch zu zuverlässig treuen und opferbereiten Gliedern der deutschen Volksgemeinschaft heranzubilden. Das katholische Volk weiß, daß die Priester und ihre Laienhelfer fast ausnahmslos die mühevolle Leitung der katholischen Vereine ehrenamtlich, unentgeltlich und unter freiwilliger Aufopferung ihrer Freizeit leisten, und daß nur an den zentralen Geschäftsstellen wenige sorgfältig ausgewählte und in selbstloser Arbeit erprobte Personen hauptamtlich und gegen Entgelt zur Unterstützung der Vereinsarbeit und Herausgabe des Schrifttums beschäftigt sind. Deutsche Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit verlangen, daß leichtfertig öffentlich ausgesprochene Ehrabschneidung und Beleidigung ebenfalls öffentlich widerrufen und gesühnt wird.
Den Führern und Mitgliedern der unter Leitung des Bischofs stehenden Jugendvereinigungen sagen wir mit den Worten unseres Metropoliten, des Kardinals Schulte, Erzbischof von Köln:
„Das Wort des Heiligen Vaters in seiner Osterbotschaft an unsere deutsche katholische Jugend mache ich mir zu eigen: ‚Euere Sache ist unsere Sache.‘ Ich tue es als katholischer und deutscher Bischof; denn ich weiß, daß eine in katholischen Jugendvereinen religiös gefestigte, kirchlich treue Jugend zugleich wertvolles Glied im deutschen Volke und zuverlässiger Schutz des deutschen Vaterlandes in guten und in bösen Zeiten ist. Darum verdienen auch die geistlichen und weltlichen Leiter unserer Vereine, die sich so opferwillig um die von der Kirche ihnen anvertraute Jugend bemühen, den Dank nicht nur der Kirche, sondern auch des Vaterlandes. Sie haben wahrhaftig nicht nötig, gegen den Vorwurf verteidigt zu werden, ihr Eintreten für die katholischen Jugendvereinigungen gehe aus niedrigen eigennützigen Beweggründen hervor“.
Gottes Segen und der katholischen Eltern begründetes Vertrauen möge auch ferner den Bestand und das segensreiche Wirken unserer bewährten katholischen Jugendvereine sicherstellen.
Vorstehendes Schreiben ist am Palmsonntag, dem 14. April [1935], beim Gottesdienst zu verlesen.[1]
[1] s. Löffler, Peter: Bischof Clemens August Graf von Galen. Akten, Briefe und Predigten 1933–1946, 2 Bde., Paderborn 21996 Bd. I: 189–191
Karl Joseph Kardinal Schultes Einsatz für das Saarland ist bereits in den Ausführungen zu Bischof Wilhelm Berning erwähnt.
Tagebucheintrag
Münster, Freitag, 27. Januar 1939
Altslawische Liturgie von P. Prior [Dom Théodore Belpaire OSB] von Amay [-sur-Meuse] in der Seminarkapelle [des Priesterseminars in Münster]. Abends Vortrag von Kaplan Julius Tyciak: „Ostkirchliche Frömmigkeit“.[1] Sehr tief! – Sehr hohes Stimmchen![2] – Lichtbildervortrag vom Athos vor uns Theologen. 24.00 Uhr zu Bett.
[1] s. Tyciak, Julius: Östliches Christentum, Warendorf 1934, u. Der christliche Osten, Geist und Gestalt, Regensburg 1939
[2] Julius Tyciak hatte eine Stimmbandlähmung. Karl Joseph Kardinal Schulte von Köln hat ihn auf seinen Sprachfehler angesprochen: „Wenn ich Sie weihe, Herr Tyciak, wozu kann ich Sie dann brauchen?“ Tyciak antwortete: „Das weiß der liebe Gott.“
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Quelle des Fotos: Wikimedia Commons / gemeinfrei (abgerufen 03.03.2018)
Bischof Dr. phil. Johannes Baptist Sproll (* 2.10.1870 in Schweinhausen, † 4.3.1949 in Rottenburg am Neckar) – Priesterweihe 16.7.1895 – Bischofsweihe zum Weihbischof für das Bistum Rottenburg 18.6.1916 – Bischof von Rottenburg 1927–1949 – wegen seiner öffentlichen Stellungnahme gegen das NS-Regime Verbannung ins Exil nach Krumbach (Diözese Augsburg) 1938–1945 – Eröffnung des Seligsprechungsprozesses 9.5.2011
Zu Bischof Johannes Sprolls Bedeutung aufgrund seines Widerstandes gegen Adolf Hitler für Karl Leisner siehe Aktuelles vom 11. Februar 2017 – Karl Leisner und Bischof Johannes Baptista Sproll.
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Quelle des Fotos: Wikimedia Commons / Author: Leonhard Veith / CC-BY-SA 3.0 (abgerufen 03.03.2018)
Bischof Dr. Albert Stohr (* 13.11.1890 in Friedberg, † 4.6.1961 in Seligenstadt) – Priesterweihe 19.10.1913 in Mainz – Bischofsweihe zum Bischof für das Bistum Mainz 24.8.1935 – Bischof von Mainz 1935–1961 – Jugendbischof 1937–1961
Die von Bernd Börger und Hans Schroer in ihrem Buch „Sie hielten stand. Sturmschar im Katholischen Jungmännerverband Deutschlands, Düsseldorf 1990″ (zit. Börger 1990) dargestellten Ereignisse haben Karl Leisner vermutlich sehr beeindruckt.
Sonntag, 22. September 1935
Bernd Börger:
Der neue Bischof von Mainz, Dr. Albert Stohr, wird Referent für Jugendfragen des deutschen Episkopats.[1]
18./20. August [1936]
Bernd Börger:
Konferenz des deutschen Episkopats beauftragt den Bischof von Mainz, Albert Stohr, mit der weiteren Durchführung der Richtlinien Katholischer Jugendseelsorge.[2]
Montag, 4. bis Dienstag, 12. Oktober 1937
Bernd Börger:
Schulungskurs über die Durchführung der bischöflichen „Richtlinien für die katholische Jugendseelsorge“[3] in Soden-Salmünster. […] Bei dieser Gelegenheit ein Generalpräsidium des Jungmännerverbandes; Vorarbeiten für den Aufbau einer amtlichen Reichsstelle für Jugendseelsorge; Dr. Albert Stohr, Bischof von Mainz, Jugendreferent des Episkopats.[4]
Dezember 1937
Bernd Börger:
Einrichtung einer Reichsstelle zur Förderung der gesamten Jugendseelsorge unter Leitung des Bischofs von Mainz, Albert Stohr, Bildung eines
Beirats: Weihbischof [Albert Maria] Fuchs [aus Trier], [Hermann] Klens, [Ludwig] Wolker, [P. Ludwig] Esch [SJ].[5]
10.– 13. Mai [1938]
Bernd Börger:
Jugendseelsorge-Konferenz unter dem Vorsitz des Bischofs von Mainz [Albert Stohr] in Neusatzeck bei Brühl in Baden: – Leitsätze zur Glaubensverkündigung an die heranwachsende Jugend. – Die Jugendpredigt.[6]
[1] Börger 1990: 274
[2] Börger 1990: 275; Wortlaut s. 8. u. 9.1.1936
[3] s. 8./9.1.1936 Richtlinien
[4] Börger 1990: 276
[5] Börger 1990: 276
[6] Börger 1990: 277
Es wird Karl Leisner als Liebhaber der Gemeinschaftsmesse, die er auch als Guardinimesse bezeichnet, nicht entgangen sein, was Karl Kardinal Lehmann in seinem Aufsatz „’Dominus fortitudo – Der Herr ist meine Stärke.“ – Bischof Dr. Albert Stohr (1890–1961) – Hirte in schwieriger Zeit“’ wie folgt beschreibt:
„[Es] wird verständlich, warum die Fuldaer Bischofskonferenz im Jahr 1940 den Mainzer Bischof [Albert Stohr] zum Jugendreferat hinzu mit der Leitung einer ständigen „Liturgischen Kommission“ betraute, eng verbunden mit dem Passauer Bischof Simon Konrad Landersdorfer OSB (1936–1968). Dabei ging es vor allem um die „Richtlinien“ für die „Gemeinschaftsmesse“. So hat Bischof Stohr – was hier nicht näher aufgezeigt werden muss – an den „Richtlinien der deutschen Bischöfe zur liturgischen Gestaltung des pfarrlichen Gottesdienstes“ (1942), am deutschen Psalterium von 1949/50 (durch Romano Guardini übersetzt), an der Neuordnung der Heiligen Woche und an den Vorarbeiten der Brevierreform einen wichtigen Anteil gehabt.“ (URL http://www. regionalgeschichte.net/bibliothek/texte/aufsaetze/lehmann-dominus.html – 3.1.2012)
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Quelle des Fotos: privat
Bischof Heinrich Wienken (* 14.2.1883 in Cloppenburg, † 21.1.1961 in Berlin, beigesetzt auf dem Friedhof von Cloppenburg) – Abitur in Vechta 1904 – Theologiestudium in Innsbruck/A 1904–1908 – Eintritt ins Priesterseminar in Münster 1908 – Priesterweihe 5.6.1909 in Münster – Ernennung zum Koadjutorbischof des Bistums Meißen mit Sitz in Bautzen 23.2.1937 – Bischofsweihe am 11.4.1937 in Münster durch die Bischöfe Clemens August Graf von Galen u. Konrad von Preysing – Tätigkeit in Bautzen bis November 1937 – Durch die Rückkehr des von den Nationalsozialisten verhafteten und verurteilten Bischofs Petrus Legge fühlte er sich überflüssig in Bautzen. Am 15.10.1937 wurde er von seinen Pflichten als Koadjutor entbunden. Er leitete von Dezember 1937 (vorgesehen war schon der 13.1.1937) bis zum 9.3.1951 in Berlin das Kommissariat der Fuldaer Bischofskonferenz, Wichmannstr. 14, und hielt dort die Kontakte zum Reichssicherheitshauptamt. Anschließend übernahm er bis zum 21.8.1957 das Amt als Bischof von Meißen.
Zu Bischof Heinrich Wienkens Bedeutung für Karl Leisner siehe Aktuelles vom 14. Februar 2018 – Vor 135 Jahren wurde Bischof Heinrich Wienken geboren.
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Jürgen Moltmann:
Karl Rahner hat gesagt, es habe immer Helden in der Kirche gegeben, aber nie eine heldische Kirche.[1]
[1] CHRIST IN DER GEGENWART vom 29. Oktober 2017, Nr. 44: 486
Es hat die KZ-Priester tief gekränkt, daß Nuntius Cesare Orsenigo und manche deutsche Bischöfe sie als „Martyrer der Dummheit“ bezeichnet haben.
Siehe Aktuelles vom 10. Dezember 2013 – Sind die KZ-Priester „Martyrer der Dummheit“?